© Stadt Hagen, Abteilung Statistik und Wahlen
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Die Wahlbeteiligung in einem Wahlbezirk setzt sich aus der Urnenwahlbeteiligung im Wahllokal und der Briefwahlbeteiligung zusammen. Da jeweils mehrere Wahlbezirke zu einem Briefwahlbezirk zusammengefasst sind, kann für die Briefwahlbeteiligung auf Wahlbezirksebene nur eine Schätzung angegeben werden. Der auf einen Wahlbezirk entfallende Anteil der Briefwahlstimmen ergibt sich dabei aus dem Anteil der zuvor gestellten Briefwahlanträge des Wahlbezirks.
Eventuell in den Wahllokalen vorkommende Stimmabgaben mit Wahlschein (“Verhinderte Briefwähler/-innen”) werden dem jeweiligen Wahlbezirk zugerechnet. Aufgrund der geringen Fallzahl wird ein möglicher Abweichungsfehler hierbei als gering eingestuft.
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